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Behinderung

Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, zählen nach der UN-Behindertenrechtskonvention zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen. Das heißt: „Menschen sind nicht behindert, sondern  werden behindert.“ Chronische Krankheiten können länger andauernde Krankheiten oder solche mit episodischem Verlauf, wie z. B. chronische Darmerkrankungen oder Epilepsie sein. Führen sie zur Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe, fallen sie unter den gesetzlich definierten Begriff von Behinderung.

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