MANEO-Werkstatt 3: Kampf gegen Homophobie
Berlins Innensenator Dr. Ehrhart Körting stattete am 2.Tag der dritten internationalen Konferenz MANEO-Werkstatt einen spontanen Überraschungsbesuch ab. In einer kurzen Ansprache betonte er, es sei ihm ein „persönliches Anliegen", dass der interdisziplinäre Dialog zu Homophobie und Hassgewalt weiter befördert würde. Im Publikum sitzend verfolgte er aufmerksam die Podiumsdiskussion zum Thema „Wie kommt Licht ins Dunkelfeld - können Schwule vor Übergriffen besser geschützt werden?
Auch wenn das Interesse an der 2. Umfrage  von Maneo zu  Gewalterfahrungen von schwulen und bisexuellen Jugendlichen und Männern  etwas zurückgegangen ist, so kann man doch mit einer Datenbasis von  17000 Unfragen auf eine solide und gesicherte Datenbasis zurückgreifen.  So werden bundesweit nur 11,7% aller Fälle bei der Polizei angezeigt  (Brdbg. 16,7%) so dass hier die Dunkelziffer von 88,2 % doch sehr hoch  ist, die in keiner Polizeistatistik auftauchen.   Von den Befragten  musste immerhin jeder 4 im letzten Jahr Gewalterfahrungen machen, wobei  es sich in 21,2% (Brdbg.29,1%) der Fälle um Körperverletzungen, in  10,1% (Brdbg. 6,9%) der Fälle um Eigentumsdelikte und in 68,6% der Fälle  (Brdbg. 63,9% ) um Bedrohungen handelte.   Sehr interessant ist hier,  dass sich von denen, die ihre Fälle bei der Polizei anzeigten 37,5%   nicht ernstgenomen fühlten, wobei Brandenburg sogar mit 63,6% die  Negativhitliste aller Bundesländer anführt. Hier wäre nach Meinung der  Werkstatt-Teilnehmer dringend eine weitere Senisibilisierung der Polizei  erforderlich.   Da von den in der Umfrage  geschilderten Fällen nach  eigenem Bekunden 52% einen offen schwulenfeindlichen (homophoben)  Hintergrund hatten, wobei 42% auch die Kriterien erfüllte, die das FBI  in den USA für homophobe Hassverbrechen aufstellt, wurde darüber auch  unter den Teilnehmern am meisten diskutiert, wie man den Verbrechen mit  menschenverachtendem Hass am wirksamsten begegnen kann.   Auf  europäischer Ebene, so konnte man höhren, würde schon eine einheitliche  Strafnorm für Hassverbrechen gewünscht, über die Umsetzung in  Deutschland war man sich jedoch nicht einig. Während einige Vertreter,  u.a. auch aus Brandenburg, den Vorstoss von Brandenburg und  Sachsen-Anhalt im Bundesrat verteidigten, Hassverbrechen als  verschärfende Strafnorm im Strafgesetzbuch zu verankern, weil es am  einfachsten zu handhaben wäre, so wie man beispielsweise bei der  Körperverletzung prüft, ob es sich um eine gefährliche (mit Waffen) oder  schwere (mit bleibenden Schäden) handelt würde das Gericht prüfen, ob  es auf Hassmotive zurückzuführen ist. Ausserdem, so die Vertreter von  Katte e.V. aus Brandenburg, wäre irgendwann auch auf dem letzten  Schulhof bekannt, dass Hassverbrechen schwerer bestraft werden, so wie  ja jetzt auch jeder Schüler weiss, dass er bis zum 14. Lebensjahr nicht  bestraft wird-so dass von dieser Gesetzesänderung eine generalpräventive  Wirkung zu erwarten wäre.   Die Gegner dieser Initiative insbesondere  aus Kreisen der Grünen wollen dagegen allenfalls in der  Strafprozessordnung ansetzen. Anders als bei schweren Delikten wie Mord,  Totschlag oder Raub erhebt die Staatsanwaltschaft bei Delikten wie  Beleidigung, Bedrohung, einfacher Körperverletzung oder Sachbeschädigung  nur dann öffentliche Klage, wenn dies "im öffentlichen Interesse"  liegt. Ansonsten werden die Verletzten auf den Weg der Privatklage  verwiesen. Es wäre daher zu überlegen, ob eine Regelung gefunden werden  kann, in der klargestellt wird, dass ein "öffentliches Interesse" an der  Strafverfolgung immer dann vorliegt, wenn die Tat einen  minderheitenfeindlichen Hintergrund hat und somit von besonderer  gesellschaftlicher Bedeutung ist so der Vorschlag von Volker Beck,  rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Deutschen Bundestag in eienr  schriftlichen Stellungnahme.   Genau dass wurde von den Vertretern aus  Brandenburg wieder kritisch gesehen. Denn im Rahmen des Strafverfahrens  würde auf Grund der Vielschichtigkeit der Probleme, der hassmotivierte  Hintergrund von der Staatsanwaltschaft eventuell garnicht erkannt und  das Verfahren mit oder sogar ohne Auflagen eingestellt ohne dass sich  der Täter mit der Verwerflichkeit seines Tuns auseinandersetzen muss.  Gerade da haben man in Brandenburg sehr gute Erfahrungen im Rahmen des  Privatklageverfahrens gemacht, bei dem dann ja eine  Schlichtungsverhandlung obligatorisch ist, wo man sich vor Ort in der  Schiedsstelle der Gemeinde verantworten muss. Dort hat man zum einen die  Möglichkeit, den Hintergrund der Tat ausreichend zu beleuchten und für  beide Seiten, die ja in ihrer Gemeinde weiter zusammenleben müssen,  Einigungen und Vergleiche zu finden und zu erreichen, dass sich die  Parteien hinterher wieder die Hand reichen, wo ein vernichtendes  Gerichtsurteil oft nur mehr kaputtmachen würde und ein Zusammenleben  eher erschwert würde.   Der Äusserung von Volker Beck "Die Initiative  der beiden Länder ist daher ein rechtspolitisches Placebo. Gut  gemeint aber nicht durchdacht."
 können die Vertreter von Katte e.V. jedenfalls nicht zustimmen und  unterstützen weitgehend die Initiative der brandenburgischen  Justizministerin.   Gerade vor dem Hintergrund, dass nur 65% der Opfer  sich trauen, in Ihrem Umfeld über die erlittenen Straftaten zu reden und  35,1 % sich oft noch nichteinmal trauen in ihrem engeren Umfeld darüber  zu sprechen, Opfer schwulenfeindlicher Gewalt geworden zu sein, Muss  sich hier dringed was ändern
