Gleichstellung bei der Opferentschädigung beschlossen
(Gaybrandenburg - communityTicker) Heute Nachmittag hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dieReform des Opferentschädigungge
Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) steht Deutschen, die im Ausland Opfer einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlages werden ein Anspruch auf Entschädigung zu, von 714 Euro Einmalzahlung für leichte bis zu 14.976 Euro für schwere Verletzungen. 25.632 Euro gibt es beim Verlust mehrerer Gliedmaßen oder schweren Verbrennungen. Hinterbliebene erhalten ein begrenzte Einmalzahlung. Das reformierte OEG gilt sowohl für ausländische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten als auch für jene Ausländer, die sich nur kurz in Deutschland aufhalten, aber mit ständig hier residierenden Personen eng verwandt sind.
Auch wenn es keine ausdrückliche Nennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner als Anspruchsberechtigte im OEG gibt, ist dieses durch Verweis auf die Bestimmungen im Bundesversorgungsgesetz, wo dieses so vorgesehen ist, geregelt.
Reinhard Thole, Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), begrüßt die beschlossene Reform  mit den Worten: 
 
 "Ich freue mich, daß bei der Reform gleichgeschlechtlic
 
 "Allerdings hätte ich mir anstelle eines Verweises auf das Bundesversorgungsge
Schon im Vorfeld hatte es bei der ersten lesung am 19.3.09 einige Auseinandersetzungen um die Neufassung gegeben.
Damals erklärte Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und
 Schwulenverbandes (LSVD) dazu:
 
 Dieser Akt der Gleichstellung hat eine lange Vorgeschichte: Die FDP und
 Bündnis 90/Die Grünen hatten 2006 und einen Antrag (BT-Drs 16/585) und einen
 Gesetzentwurf (BT-Drs 16/1067) vorgelegt, die darauf abzielten, den Opfern
 von Gewalt- und Terrorakten im Ausland eine Billigkeitsentschä
 zuzubilligen. Gleichzeitig soll der Kreis der anspruchsberechtigt
 Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier
 Opfer einer Gewalttat werden, auf Verwandte dritten Grades (bisher nur
 Verwandte gerader Linie) und auf Lebenspartner (bisher nur Ehegatten) von
 Ausländern erweitert werden. Letzteres passte der CDU/CSU nicht, obwohl
 solche Fallkonstellationen praktisch kaum vorkommen. Die Union befürchtete
 einen "Domino-Effekt"
 
 Deshalb lagen die Entwürfe lange auf Eis. Der Durchbruch kam erst durch eine
 Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
 im Januar dieses Jahres. Dort wies LSVD-Sprecher Manfred Bruns die
 Abgeordneten daraufhin, dass ein "Dammbruch" schon deshalb nicht zu
 befürchten sei, weil der Damm längst gebrochen bzw. die Gleichstellung von
 Lebenspartnern mit Ehegatten weit fortgeschritten ist und zwar sehr oft mit
 Zustimmung und Mitwirkung der CDU/CSU im Bund und in den Ländern.
Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und das Einlenken der CDU//CSU. Es
 zeigt sich wieder einmal, dass wir gleiche Rechte nicht geschenkt bekommen,
 sondern nur, wenn wir uns selbst zu Wort melden und gleiche Rechte immer
 wieder einfordern. Der Entwurf der Koalitionsfraktion sieht nun vor, dass
 Angehörige von Lebenspartnern im Bereich der Opferentschädigung rechtlich
 gleich gestellt sind.
Die LSU hatte sich dagegen stets zufrieden mit der Gleichstellung gezeigt und schon zur ersten Lesung erklärt:
Die LSU begrüßt die Erstreckung des 
 Opferentschädigungsg
 Koalitionsfraktione
 Opferentschädigungsg
 Das war überfällig und ist nur konsequent, angesichts der Tatsache, daß 
 Lebenspartnerschaft und Ehe in Deutschland bereits zivilrechtlich 
 gleichgestellt sind und vor allem die gleichen Unterhaltspflichten 
 bestehen", unterstreicht der Stellvertretende Bundesvorsitzende der Lesben 
 und Schwulen in der Union (LSU), Björn Beck.
 
 Mit dem novellierten Opferentschädigungsg
 Opfer vorsätzlicher tätlicher Angriffe zum Ausgleich der gesundheitlichen 
 und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag 
 Entschädigungsleistu
 
 "Ich bin froh, daß wir wieder ein Stück Gleichstellung und damit 
 Normalität mehr erreicht haben", so Beck abschließend.
 
