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Keine halben Sachen! Gleiche Rechte für gleiche Pflichten!

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(gayBrandenburg-community Ticker)
„Reif für die Ehe“ – Wann kommt die vollständige Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare! Darüber diskutierten sie am Montag, den 11. Juni 2012 im Rathaus Schöneberg.

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen)
Sigmar Gabriel (SPD)
Gregor Gysi (Die Linke)
Michael Kauch (FDP)
Jens Spahn (CDU). 

Die Veranstaltung moderierte Ines Pohl (taz).

Einig waren sich Sigmar Gabriel (SPD), Gregor Gysi (Die Linke) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Zeit reif ist für eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare. Künast betonte, dass die einfachgesetzliche Öffnung der Ehe ein „schöner simpler Weg“ sei. Laut Gabriel ist die vollständige Gleichstel-lung eine ethische Frage, die „das Wertegerüst unserer Gesellschaft“ betreffe. Er forderte Michael Kauch (FDP) und Jens Spahn (CDU) auf, für einen fraktionsübergreifenden Antrag zu werben und dies zu einer Gewissensentscheidung zu machen.

Spahn sieht in der Eheöffnung dagegen keine Gewissensentscheidung, sondern eine politische Frage. Kauch und Spahn versprachen, die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht zügig umzusetzen. Ein interfraktioneller Antrag auf Eheöffnung wäre laut Kauch jedoch eine Aufkündigung des Koalitionsvertrags.

Gysi argumentierte, dass Deutschland durch eine Gleichstellung auch international glaubwürdiger gegen die Verfolgung von Homosexualität eintreten könne. Laut Gabriel und Künast müssten Parteien auch den Mut haben, politische Entscheidungen herbeizuführen - und dementsprechend die volle Gleichstellung wagen.

Dazu erklärt Dr. Julia Borggräfe, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Es freut uns, dass es eine so deutliche politische Mehrheit für die Öffnung der Ehe gibt. Die Regierung muss jetzt endlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte einkommensteuerrechtliche Gleichstellung beschließen und mehr Einsatz für die Öffnung der Ehe zeigen. Die Bevölkerung ist dafür bereit – das kann auch die Union nicht länger leugnen.“

Bericht und Fotos im LSVD-Blog  

Aufruf des Bündnisses „Keine halben Sachen!“

http://www.lsvd-blog.de/?p=2623 

Mehr Informationen zum Bündnis „Keine halben Sachen!“
http://lsvd.de/805.0.html

Positionen der Parteien zur Öffnung der Ehe
http://lsvd.de/1655.0.html


(gayBrandenburg-communityTicker)
Mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 wurde die Rechtlosigkeit lesbischer und schwuler Paare beendet. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft hat die Bürgerrechte von Lesben und Schwulen deutlich gestärkt und zur gesellschaftlichen Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen beitragen. Bis heute aber wird immer noch mit zweierlei Maß gemessen: denn Eingetragene Paare haben zwar die gleichen Pflichten wie Eheleute, die gleichen Rechte werden ihnen jedoch verweigert. Das ist ungerecht. Wir wollen nun die vollständige Gleichstellung!

Im Jahr 2007 hat sich auf Initiative des LSVD das Aktionsbündnis „Keine halben Sachen!“ gegründet, um ein Ende der Diskriminierung im Erb- und Einkommensteuerrecht einzufordern. Seit zwei Jahren stehen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Erbschaftssteuerrecht nun die gleichen Freibeträge wie heterosexuellen Ehepaaren zu, d.h. sie gelten nicht länger als Fremde. Ein großartiger Erfolg – doch damit können wir uns nicht zufrieden geben.

Im Einkommensteuerrecht werden verpartnerte Lesben und Schwule weiterhin wie Ledige behandelt. Eine gemeinsame steuerrechtliche Veranlagung wird ihnen verweigert. Das wirkt sich besonders nachteilig aus, wenn sie gemeinsame Kinder haben. Das ist eine gezielte und nicht zu rechtfertigende Diskriminierung. Kinder aus Regenbogenfamilien werden materiell schlechter gestellt und leiden damit unter der politischen Blockade aus ideologischen Gründen. Gleichzeitig werden bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners angerechnet. Kurzum: bei Lebenspartnerschaften wird die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell nicht anerkannt. 

Sachliche Gründe für eine Benachteiligung gegenüber heterosexuellen Ehepaaren gibt es nicht – was zahlreiche Gerichtsentscheidungen mittlerweile bestätigen. Darüber hinaus sind vier Beschwerden zur Gleichstellung seit 2006 beim Bundesverfassungsgericht anhängig; dazu kommen die unzähligen Verfahren bei den Finanzämtern. Die fehlende gesetzliche Regelung führt zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und Behörden – dies ist ein unhaltbarer Zustand.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zumindest zu einem Abbau der steuerrechtlichen Diskriminierung bekannt. Statt auf Entscheidungen aus Karlsruhe zu warten, sollte sie - insbesondere der Bundesfinanzminister – dementsprechend politisch handeln.

Das Bündnis „Keine halben Sachen“ setzt sich in Parlament und Zivilgesellschaft dafür ein, die massive Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften durch eine vollständige gesetzliche Gleichstellung mit der Ehe umgehend zu beenden.

Öffnung der Ehe

Der nächste logische Schritt ist die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Staaten wie z.B. Spanien, Portugal, Belgien, Norwegen, die Niederlande, Kanada, Südafrika und Schweden haben uns dies bereits erfolgreich vorgemacht. Deutschland sollte dem mit einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare folgen. Damit hätten auch die bestehenden Diskriminierungen im Abstammungs- und Adoptionsrecht und die Benachteiligungen von Regenbogenfamilien ein Ende. Liebe verdient nicht nur Respekt, sondern auch gleiche Rechte!

Auch die Mehrheit der Bevölkerung unterstützt mittlerweile eine rechtliche Gleichstellung – die Zeit für eine Öffnung der Ehe ist also mehr als reif!

Beispiel Einkommensteuer

„Roger und Stefan sind seit 2005 verpartnert. Aufgrund einer chronischen Krankheit ist Stefan arbeitsunfähig, und Roger kommt für den Lebensunterhalt der beiden auf. Allerdings kann er seine Unterhaltszahlungen nur bis zu 8.004 Euro jährlich absetzen. Wären Roger und Stefan verheiratet, würden die Unterhaltsleistungen über das Ehegattensplittung voll ausgeglichen.“

Beispiel Adoption

Eine Familie mit zwei Kindern. Selma möchte Erik und Lena, die Kinder ihrer Lebenspartnerin Hannah, adoptieren. Sie darf das jedoch nicht, da Erik und Lena zuerst von Hannah adoptiert wurden. Es ist unerheblich, dass die beiden schon seit Jahren mit dem lesbischen Paar zusammenleben. Mit der Stiefkindadoption können seit 2005 zwar leibliche, nicht jedoch adoptierte Kinder von den Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ihrer Eltern adoptiert werden. Dem Kindeswohl dient das nicht.

Beispiel Abstammungsrecht

Jennifer und Anna sind verpartnert und entscheiden sich, zusammen ein Kind zu bekommen. Nach einer Insemination mit Unterstützung durch eine Samenbank bringt Anna einen Sohn zur Welt. Anders als bei heterosexuellen Ehepaaren ist Jennifer nicht automatisch auch Mutter des Kindes, sondern muss sich für die Anerkennung der Stiefkindadoption einem langwierigen Prüfungsverfahren stellen. Auch diese bürokratische Hürde dient kaum dem Kindeswohl.


 

Eine Initiative des LSVD

In Zusammenarbeit mit Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, SPD, Lesben und Schwule in der Union (LSU), ver.di, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), DGB-Arbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Arbeitskreis homosexueller Angehöriger der Bundeswehr, AHsAB, Bundesarbeitsgemeinschaft schwule Juristen, BASJ, Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare, SLP, Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen (BEFAH), Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, HuK, Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland, VelsPol, Völklinger Kreis, Wirtschaftsweiber

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