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50. Jahrestag des § 175

Aus Anlass des 50. Jahrestages des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum § 175 StGB erklärt der Vorstand der LesBiSchwulen Initiative Land Brandenburg AndersARTiG e.V.:

Es ist bedauerlich, dass unmittelbar am Vorabend des 50. Jahrestages der Verfassungsgerichtsurteils zum § 175 StGB (am 10.5.1957 hatte das BVerfG geurteilt: “Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.”, und begründete damit, dass Homosexuelle deswegen nicht das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit für sich in Anspruch nehmen könnten) die CDU als eine der großen Volksparteien ein neues Grundsatzprogramm vorlegt, durch das Lesben und Schwule erneut benachteiligt und diskriminiert werden sollen. Zwar bekennt sich die Union zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und macht damit einen Schritt nach vorn bei der Weiterentwicklung ihres Gesellschaftsbildes.

Gleichzeitig sagt sie, dass gleichgeschlechtliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften nicht gleichgestellt werden dürften. Dies sind gleich zwei Schritte zurück, denn zum einen ignoriert eine solche Grundsatzposition, dass das BVerfG auch die gleichgeschlechtliche,

auf Dauer angelegte und eingetragene Lebenspartnerschaft inzwischen grundsätzlich gebilligt hat. Zum anderen wirft es Lesben und Schwule in der Union (LSU), die sich konservativ-politisch
engagieren und trotzdem ihre Lebensweise leben wollen – vielleicht sogar in eingetragener Partnerschaft – um Jahre zurück.
Wir fordern die CDU auf, angesichts leidvoller Schicksale aufgrund des Urteils von vor 50 Jahren endlich neue gesellschaftliche Entwicklungen in der Lebensweisenpolitik zur Kenntnis zu nehmen und dementsprechend ihren Programmentwurf zu ändern.
Wir erklären uns solidarisch mit den Bemühungen der LSU um mehr Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen in der CDU. Wir möchte sie ermutigen, in diesem Bemühen nicht nachzulassen und sich darüber hinaus für eine zeitgemäße Änderung des Grundsatzprogrammentwurfes ihrer Mutterpartei einzusetzen.

Harald Petzold
Vorstand

 

Quelle: lsvd.de

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