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Entschädigung für nach 1945 §175–Verurteilte

Donnerstag Abend debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Aufhebung der nach dem §175 ergangenen Urteile in der Zeit von 1945 bis 1994 sowie eine Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer dieser menschenrechtswidrigen Verurteilungen gefordert wird. Die Debatte wurde zu später Stunde zu Protokoll gegeben.weswegen die Rede von Volker Beck vorab veröffentlicht wurde. Außerdem ist der Antrag mit der Drucksache (17/4042) über den untenstehenden Link erreichbar. (weiterlesen)


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12.05.2011 – Rede zu Protokoll – TOP 17 - Entschädigung für §175–Verurteilte

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind uns einig, dass es eine Menschenrechtsverletzung war, schwule Männer bis 1994 nach dem berüchtigten Paragraphen 175 zu verurteilen, obwohl sie nichts falsch gemacht haben. Ihr vermeintliches Verbrechen war es, anders zu lieben als die Mehrheit in unserem Land. Es bleibt aber ein Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, weil sie schwul sind.
In der Bundesrepublik galt bis 1969 der von den Nazis verschärfte §175 unverändert fort. Für schwule Männer brachte die Befreiung von 1945 deswegen nicht die Freiheit.  Statt ins Konzentrationslager ging es nun in ein demokratisch legitimiertes Gefängnis. Es blieb die Angst vor Denunziation und Razzien. Bis zu  60.000 Männer wurden Schätzungen zu folge in den Jahren von 1945 bis 1969 auf Grund des §175 verurteilt. Das bedeutete auch das Ende von Karrieren, häufig eine Entfremdung von den Familien und die Zerstörung von Lebensglück.
Mit der Strafrechtsreform 1969 wurde der §175 entschärft, aber nicht beseitigt. Noch einmal wurden 3545 Menschen verurteilt, bis 1994 die endgültige Abschaffung erfolgte. Auch in der DDR wurden Schwule verfolgt, wenn auch in geringerem Ausmaße. Die gesellschaftliche Ausgrenzung und Ächtung bestand aber auch im SED-Staat sozialistischen Teil Deutschlands fort.
Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2000 in einer einstimmig angenommen Resolution deutlich gemacht, dass „die Verfolgung gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechtscharta und  nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes verstoßen“ habe. Alle Fraktionen stimmten damals bereits überein, dass „homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt wurden.“ Diese Position ist Konsens im Hohen Haus und ich fordere Sie auf, diese Position heute zu bestätigen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Im Jahr 2002 wurden dann diejenigen Opfer des §175 rehabilitiert, die unter der NS-Diktatur verfolgt und verurteilt wurden. Für die Opfer aber, die nach 1945 nach demselben Unrechtsparagraphen verurteilt wurden, steht dies aus. Die Kolleginnen und Kollegen von der Union und der FDP argumentierten in dieser Frage in der Vergangenheit mit dem Rechtsstaatsprinzip. Einmal erlassene Urteile dürften ihrer Meinung nach nicht zur Disposition gestellt werden, denn die Verfassung garantiere Rechtssicherheit.
Mit dieser Argumentation verkennen Sie den Sinn der Rechtsstaatsgarantie: Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor Willkürentscheidungen des Staates und seiner Institutionen zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht in ihren Rechten im Nachhinein durch neue Gesetzgebung beschnitten werden. In diesem Fall geht es aber darum vom Staat selbst begangenes Unrecht auch Unrecht zu nennen und wiedergutzumachen.
Ich frage Sie: Können wir es wirklich vertreten, zu sagen, dass menschenrechtswidrige Urteile nur wieder gut gemacht werden, wenn sie von einer Diktatur verhängt wurden? Wie können wir einem Opfer des §175 in die Augen sehen und ihm sagen: „Es tut mir leid – Sie wurden zu spät verurteilt!“ Liegt es nicht gerade im Wesen der Demokratie, dass sie in der Lage ist, begangene Fehler zu bekennen und aus ihnen zu lernen?
Meine Fraktion legt heute einen Antrag zur Debatte vor, der sich genau dieses zum Ziel setzt. Wir wollen, dass die Unrechtsurteile aufgehoben, die Betroffenen rehabilitiert und entschädigt werden. Es ist höchste Zeit, denn wieder einmal dauert die Diskussion viel zu lange, so dass viele Betroffene schon nicht mehr am Leben sind.  Wenn die Bundesregierung die beabsichtigte Markus-Hirschfeld-Stiftung auf den Weg bringt, sollte es einer ihrer ersten Aufgaben sein, die Opfer dieser menschenrechtswidrigen Strafverfolgung zu entschädigen.
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BT-Drs. 17/4042: http://dip.bundestag.de/btd/17/040/1704042.pdf

 

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