III.5.2. - LSBTTIQ* mit besonderen Unterstützungsbedarf

Menschen mit Behinderungen sollen in besonderem Maße vor Diskriminierung auch aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung geschützt sein. Sie sollen Unterstützung und Hilfe vorfinden, die wertschätzend mit der Unterschiedlichkeit umgeht. Beschäftigte in den sozialen und Pflegeberufen sollen dazu qualifiziert werden, Vorurteile als solche zu erkennen und im Sinne der Vielfalt selbstbestimmter Lebensweisen zu relativieren (s. Ausführungen im Handlungsfeld „Sensibilisierung“).

(*40) Sexualität und geschlechtliche Identität von Menschen mit Behinderungen sind im Alltag noch immer weitgehend tabuisiert. Auch aus diesem Grund werden LSBTTIQ* mit Behinderungen in der Öffentlichkeit bislang kaum unter den Aspekten der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Orientierung wahrgenommen. Auf die Behinderung ausgerichtete Wohn- und Betreuungsangebote sind tendenziell an den Bedürfnissen der heterosexuellen Mehrheit ausgerichtet – der Betreuung und Pflege liegt zumeist unreflektiert ein tradiertes Geschlechterverständnis und die selbstverständliche Annahme einer heterosexuellen Lebensweise zugrunde. Grundsätzlich gilt aber, dass sich Betreuung und Pflege stets nach den Grundbedürfnissen der Menschen ausrichten. Je stärker die Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes Leben erschwert, desto tiefer greifen Hilfesysteme in den Alltag und die Intimsphäre von Menschen mit Behinderungen ein.

Die einseitige Annahme, alle Menschen entsprechen allgemeingültigen Vorstellungen von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, führt zwangsläufig zu stillschweigender Diskriminierung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten. Für LSBTTIQ*, die im Alltag wegen einer Beeinträchtigung auf Unterstützung angewiesen sind, hat das fatale Auswirkungen auf das psychische und gesundheitliche Wohlbefinden.

S.o. S. 18 f. Das 2016 weiterentwickelte Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 der Landesregierung achtet querschnittsmäßig bei seinen Teilhabezielen und -maßnahmen auf die erforderliche Einbindung und besondere Berücksichtigung der Belange vulnerabler Personengruppen, zu denen auch die Gruppe der LSBTTIQ*-Personen mit Behinderungen gehört. Um die Thematik LSBTTIQ* auch in der Behindertenpolitik stärker sichtbar zu machen, prüft die Landesregierung das Thema bei der nächsten Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes für das Land Brandenburg(*41) im Bereich Diversity Mainstreaming mit aufzunehmen.

(*40) S.o. S. 18 f.

(*41) URL:http://www.masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_schwer_bfPD F_abA7.pdf. Zuletzt abgerufen am 10. Juli 2017.

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