Erbschaftssteuer-Anpassung für Lebenspartner geplant
Eine völlige Gleichstellung zur Ehe ist nicht auf der Tagesordnung - Die anstehende Steuerreform sieht jedoch einige Vergünstigungen für Lebenpartnerschaften vor
(Gaybrandenburg - communityTicker) Auch Partner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften sollen zukünftig bei der Erbschaftssteuer gesondert berücksichtigt werden. Darauf einigten sich die Spitzen von SPD und CDU am Montag abend (05.11.2007) im Rahmen einer Arbeitsgruppen-Tagung zu den Reform-Eckpunkten des Erbschaftssteuerrechts.
Danach verbleiben Lebenspartner zwar in der (Erbschafts-) Steuerklasse III (wie sonstige Erben bzw. Nichtverwandte), sollen aber rückwirkend ab dem 01.01.2007 die selben Freigrenzen wie Ehepartner erhalten. Bis zu einer Erb-Masse von 500.000 Euro will man Lebenspartner somit steuerfrei stellen. Erst ab einem größeren Vermögen zahlen sie auch weiterhin 35 Prozent Steuern (ab 5 Millionen Euro dann noch mehr), während Ehegatten nur 19 Prozent berappen müssen.
Mit diesem Schritt würden nach Experten-Meinungen die meisten bisher eingetragenen Lebenspartnerschaften faktisch steuerfrei gestellt, da die wenigsten über mehr als 500.000 Euro verfügen.
Zu einer gesetzlich geregelten völligen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft hat es hier offenbar nicht gereicht. Das dürfte dem Anliegen der CDU/CSU, vorrangig das Abstandsgebot zur Ehe zu wahren, geschuldet sein. Somit wertet auch der hessische Ministerpräsident und Unions-Verhandlungsführer Roland Koch die Einigung als "...ein wichtiges Signal" für die Handlungsfähigkeit der großen Koalition. Zudem werde das Erbschaftsteuerrecht angesichts der relativ hohen Freibeträge nur die Wenigsten betreffen, versicherte er.
Noch im Juni hatten FDP, Grüne und Linkspartei im Bundestag entsprechende Anträge zur Gleichstellung u.a. im Erbschaftsrecht eingebracht und waren dabei von der Regierungskoalition zurückgewiesen worden. Nur wenige Aufrechte waren dabei dem Demonstrationsaufruf des LSVD gefolgt.
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